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News

Aktueller Hinweis!!

Aus gegebenem Anlass ein Auszug aus den Vereinsrichtlinien:

  • Jungfischer (ab 10 Jahre) dürfen nur mit 1 Angel fischen (=Raubfischsperre) und nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein- und Fischereierlaubnisscheininhabers.
  • Jungfischer ab 14 Jahre mit abgelegter Fischerprüfung dürfen alleine mit 1 Angel fischen, sofern sie Inhaber eines 5-Jahres - oder eines Fischereischeins auf Lebenszeit sind. (BayFiG § 58/13)
  • Lagerfeuer bitte nur an den vorgesehenen Feuerstellen entfachen. Tragbare Lagerfeuer sind erlaubt, wenn sie die Vegetation nicht verbrennen. Lagerfeuer dürfen nicht unbeaufsichtigt abgebrannt werden, beim Verlassen der Gewässer sind sie zu löschen.

An den Weihern wurden selbständig Lagerfeuerstellen errichtet. Dies ist NICHT erlaubt!!

Bitte ebenso die aktuell geltenden Vorschriften und Ausgangsbeschränkungen beachten.

 

Die Vorstandschaft